Prüffristen: Wie oft muss geprüft werden?
Es gibt keine starre Frist
Anders als oft angenommen schreibt die DGUV V3 keine feste Frist für alle Geräte vor. Maßgeblich ist die Gefährdungsbeurteilung des Betriebs nach § 3 der Betriebssicherheitsverordnung. Die Vorschrift nennt in ihrem Anhang 1 (Tabelle 1A und 1B) lediglich Richtwerte, von denen bei niedriger Fehlerquote abgewichen werden darf.
Richtwerte für ortsveränderliche Geräte
Für Geräte mit Stecker gelten im Büro üblicherweise 24 Monate, in Werkstatt und Produktion 12 Monate und auf Baustellen 6 Monate. Für Verlängerungskabel und Leitungsroller sind die Fristen kürzer: 12 Monate im Büro, 6 in der Werkstatt und 3 auf der Baustelle. Der Grund: Je höher die Beanspruchung, desto häufiger muss geprüft werden.
Richtwerte für ortsfeste Anlagen
Fest installierte Anlagen und Betriebsmittel werden in der Regel alle 4 Jahre geprüft. Auf Baustellen und in Laboren verkürzt sich dieser Zeitraum auf 1 Jahr. Elektrische Maschinen werden üblicherweise jährlich geprüft.
Verkürzen und verlängern
Verkürzen dürfen Sie die Fristen jederzeit – das bietet zusätzliche Sicherheit und wird von keiner Behörde beanstandet. Eine Verlängerung über die Richtwerte hinaus ist nur zulässig, wenn die Gefährdungsbeurteilung dies rechtfertigt und die Fehlerquote der bisherigen Prüfungen bei höchstens 2 % lag. Die Begründung muss schriftlich dokumentiert sein (§ 14 Abs. 2 BetrSichV).
Was bei abgelaufenen Fristen passiert
Geräte mit abgelaufener Prüffrist gelten als nicht geprüft und dürfen nicht weiter betrieben werden. Die Berufsgenossenschaft kann Bußgelder verhängen, und im Schadensfall haftet der Arbeitgeber persönlich. Wir übernehmen die Fristenplanung für Sie und erinnern Sie rechtzeitig vor Ablauf an die nächste Prüfung.